Brauchwasser
Gründstückeigentümer, die eine Brauchwassernutzungsanlage planen oder bauen, sollten folgendes beachten:
- Für die Berechnung der Wassermenge, die aus der Brauchwassernutzungsanlage als Schmutzwasser der öffentlichen Kanalisation zugeführt wird, ist ein Wasserzähler der Stadtwerke Neuenrade einzubauen, für den eine monatliche Grundgebühr zu entrichten ist. Die erforderliche Zählerhaltung können Sie bei den Stadtwerken Neuenrade erwerben.
- Gemäß § 13 Abs. 1 Trinkwasserverordnung 2001 ist jede Brauchwassernutzungsanlage 4 Wochen vor Inbetriebnahme dem Gesundheitsamt des Märkischen Kreises, Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid, zu melden.
- Die Brauchwassernutzungsanlage ist nach DIN 1988 durch einen Fachinstallateur herzustellen. Vor Inbetriebnahme haben Sie als Bauherr den Stadtwerken Neuenrade eine Abnahmebescheinigung für Brauchwassernutzungsanlagen des Fachinstallateurs vorzulegen.
Montag:
von
08:00
bis
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und
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Dienstag:
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Mittwoch:
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Donnerstag:
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14:00
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17:00
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Freitag:
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08:00
bis
12:00
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Hinweis zu den hier aufgeführten Öffnungszeiten:
Die Abteilung Steuern/Grundbesitzabgaben ist am Mittwochnachmittag geschlossen.
Kontakte:
Herr Pakosch, Gregor
(Sachbearbeiter)
Aufgabenbereich: Stadtentwässerung
Stadtwerke Neuenrade
Zimmer:
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