Ehrenamtskarte
Ausgabe von Ehrenamtskarten in der Stadt Neuenrade
Unsere Stadt lebt vom vielfältigen ehrenamtlichen Einsatz unserer Bürgerinnen und Bürger im sozialen, kulturellen oder auch sportlichen Bereich. Dauerhafter ehrenamtlicher Einsatz ist nicht selbstverständlich und verdient Anerkennung. Deshalb gibt es auch in Neuenrade die Ehrenamtskarte, die ehrenamtliches Engagement durch die Gewährung von Vergünstigungen honoriert.
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Ehrenamtskarte beantragt und ausgestellt werden?
Grundsätzlich gilt, dass der Ort der Antragsstellung auch der Ort der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit ist. Nicht nur ausschließlich juristische Personen, Vereine, eine Arbeitsgemeinschaft ö.ä. können Träger der ehrenamtlichen Tätigkeit sein. In manchen Fällen kann eine intensive ehrenamtliche Betreuung von Personen Grundlage für die Beantragung sein. Vor Ausstellung einer Ehrenamtskarte soll eine Tätigkeit von mindestens 2 Jahren nachgewiesen werden, mit mindestens 5 Wochenstunden = 250 Stunden im Jahr. Zum Zeitpunkt der Beantragung muss die ehrenamtliche Tätigkeit weiter aktuell ausgeübt werden.
Die Ehrenamtskarte hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren, wobei eine Verlängerung bei unveränderten Voraussetzungen möglich ist.
In Neuenrade gibt es zurzeit folgende Möglichkeiten, die Karte einzusetzen:
- Kostenloser Eintritt in das Frei- und Hallenbad
Die Karten erhalten Sie nach Vorlage der Ehrenamtskarte bei allen Ausgabestellen
(Stadtwerke und Bürgerrezeption im Rathaus). - Kostenloser Bücherei-Leseausweis
Den Leseausweis erhalten Sie nach Vorlage der Ehrenamtskarte in der Bücherei. - 50 % Ermäßigung bei allen städtischen Kulturveranstaltungen
Die Ermäßigung erhalten Sie nach Vorlage der Ehrenamtskarte, allerdings nur an der Bürgerrezeption im Rathaus.
Die Inanspruchnahme von Vergünstigungen ist allerdings nicht auf das Ortsgebiet von Neuenrade beschränkt: Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte NRW profitieren von landesweit mehr als 4.700 Vergünstigungen und Sonderaktionen in öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Einrichtungen (z.B. in Volkshochschulen, Museen, Schwimmbädern, Theatern), bei Freizeit- und Sportangeboten, bei Unternehmen wie Banken und Versicherungen, in der Gastronomie sowie im Einzelhandel.
Weitere Information gibt es unter folgendem Link :
Wie kann die Ehrenamtskarte NRW beantragt oder verlängert werden?
Ehrenamtlich Engagierten in Nordrhein-Westfalen steht ab sofort die neue App »Ehrenamtskarte NRW« zur Verfügung. Damit kann die Ehrenamtskarte NRW nicht nur unkompliziert auf das Smartphone oder Tablet geladen und so vorgezeigt werden: Auch das Beantragen oder Verlängern der Ehrenamtskarte ist einfach möglich. Sie kann im Apple App Store sowie im Google Play Store kostenfrei heruntergeladen werden.
Alternativ kann der Antrag hier heruntergeladen und ausgefüllt werden: Download
Kontakte: