Grundbesitzabgaben
Zu den Grundbesitzabgaben zählen Grundsteuern, Kanalbenutzungsgebühren, Abfallbeseitigungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren und das Wassergeld . Bei Eigentumswechseln kann eine unterjährige Abrechnung erfolgen.
Die Abrechnung schließt alle Abgaben, die für das Grundstück festgesetzt werden, mit ein.
Eine Abrechnung erfolgt immer zum 01. eines Monats.
Der Vordruck muss von beiden Parteien unterschrieben vorgelegt werden. Für die Abrechnung steht Ihnen folgender Vordruck zur Verfügung:
Hinweis zu den hier aufgeführten Öffnungszeiten:
Die Abteilung Steuern/Grundbesitzabgaben ist am Mittwochnachmittag geschlossen.