Grundsteuerreform: Das kommt auf Neuenrader Grundstücksbesitzer zu

Nach dem Versand der Grundbesitzabgabenbescheide 2022 haben sich bei den Stadtwerken und der Stadtverwaltung Neuenrade vermehrt besorgte Bürger gemeldet. Der Grund: In Bezug auf die bundesweite Grundsteuerreform herrscht bei vielen Verunsicherung. Daher erklärt Kämmerer Gerhard Schumacher die wichtigsten Änderungen und den geplanten Ablauf.
Zum Hintergrund: Bereits 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Bund und Länder einigten sich auf das Grundsteuer-Reformgesetz. Zwar gelten die neuen Grundsteuerwerte in Nordrhein-Westfalen erst ab 2025, aber schon in diesem Jahr müssen für den gesamten Grundbesitz in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden. Jeder Eigentümer muss daher zwischen dem 1. Juli und dem 31. Januar 2023 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts – die sogenannte Feststellungserklärung – elektronisch über die Steuerplattform „MeinELSTER“ (www.elster.de) beim Finanzamt einreichen.
Die aktuelle Grundsteuer wurde mit dem Grundbesitzabgabenbescheid Anfang dieses Jahres festgesetzt. „Für die Neubewertung sollen alle Eigentümer voraussichtlich Anfang April vom Finanzamt ein Schreiben erhalten, das über die erforderlichen Daten für die Feststellungserklärung informiert“, berichtet Gerhard Schumacher. „Für Wohngrundstücke werden im Wesentlichen Angaben wie die Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert, die Gebäudeart, Wohnfläche und das Baujahr des Gebäudes benötigt.“ Entscheidend für alle Angaben ist dabei der Stand zum Stichtag 1. Januar 2022.
Das Finanzamt stellt anschließend einen Grundsteuerwertbescheid (heute Einheitswertbescheid) und einen Grundsteuermessbescheid aus. „Beide Bescheide sind keine Zahlungsaufforderungen“, betont der Kämmerer. „Sie sind die Grundlage, um die Grundsteuer festsetzen zu können. Die für die Berechnung der Grundsteuer erforderlichen Daten stellt uns das Finanzamt zur Verfügung. Die Bürger müssen uns gegenüber nicht aktiv werden.“
Die Stadt Neuenrade ermittelt dann anhand der übermittelten Daten die zu zahlende Grundsteuer, indem der Grundsteuermessbetrag mit dem örtlichen Hebesatz multipliziert wird. Anschließend wird der Grundsteuerbescheid von der Kommune an die Eigentümer verschickt.
Aktuell beträgt der Hebesatz in Neuenrade für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 222 Prozent vom Grundsteuermessbetrag, bei der Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) 600 Prozent.
Für Gerhard Schumacher ist absehbar: „Die neue Grundsteuer soll eine aktuelle und verfassungsfeste Regelung sein. Durch die Neubewertung wird es aber auch Gewinner und Verlierer geben. Das liegt allerdings nicht an der Stadt, sondern an der Wertermittlung des Finanzamtes. Die Stadt hat nur Einfluss auf den örtlichen Hebesatz. Die Reform soll nicht zu einer Erhöhung der Grundsteuer genutzt werden – sie soll bezogen auf das Stadtgebiet aufkommensneutral sein. Die Einnahmen für die Stadt sollen sich nicht verändern.“
Weitere Informationen finden Grundstückseigentümer, Unternehmen, Steuerberatungen, Grundstücks- und Hausverwaltungen sowie Land- und Forstwirte auf der Internetseite der Finanzverwaltung NRW unter www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform. Ab April sollen bei den Finanzämtern Hotlines geschaltet werden. Das Finanzamt Altena ist für Fragen rund um die Grundsteurreform unter 02352-917-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) erreichbar.