Start der Förderung von Stecker-Solargeräten

Veröffentlicht am: 28.02.2023
Stecker-Solaranlage

Das Klimaschutzlogo der Stadt Neuenrade

Beschleunigung der Energiewende in Neuenrade/ Start der Förderung von Stecker-Solargeräten bzw. Balkon-Solarmodulen

Am 1. März 2023 ist die kommunale Förderung von Stecker-Solargeräten bzw. Balkon-Solarmodulen in Neuenrade gestartet. Die Stadt Neuenrade möchte ihre Einwohner dabei unterstützen, die Sonnenenergie elektrisch zu nutzen und damit einen persönlichen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Dafür wird ein Förderprogramm für Stecker-Solargeräte, die häufig auch als „Balkonkraftwerke“ bezeichnet werden, aufgelegt. Mit der Förderung dieser Geräte können auch Mieter an der Energiewende teilhaben und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Stadt Neuenrade stellt deshalb im Rahmen des Programms einen Fördertopf von 5.000 € für Balkon-Solarmodule bzw. Stecker-Solargeräte zur Verfügung. Unterstützt wird die Initiative der Hönnestadt durch den Runderlass zur Kompensation von Schäden in Folge aus-gebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 19. Oktober 2022 – Billigkeitsrichtlinie 2 (Ministerialblatt Ausgabe 2022 Nr. 36). Der Zuschuss beträgt einmalig 100 Euro je Wohnung, die mit einem Stecker-Solargerät bzw. Balkon-Solarmodul ausgerüstet wird.
Ein solches Stecker-Solargerät besteht in der Regel aus bis zu zwei Standard-Solarmodulen und kostet etwa 350 bis 500 € pro Modul. Es ist also deutlich günstiger als eine große Auf-Dach-Photovoltaikanlage. Der mit dem Stecker-Gerät erzeugte Strom kann von verschiedenen Haushaltgeräten wie zum Beispiel Fernseher, Kühlschrank und Waschmaschine genutzt werden. Dadurch dreht sich der Stromzähler langsamer und die Stromrechnung vom Energieversorger fällt niedriger aus. Nutzer tun jedoch nicht nur ihrem Portemonnaie etwas Gutes, sondern auch der Umwelt: Durch die Nutzung der Sonnenenergie kann nachhaltig der CO2-Ausstoß gesenkt werden. Wichtig ist eine verschattungsfreie und möglichst nach Süden ausgerichtete sowie sichere Aufstellung bzw. Anbringung des Stecker-Solargeräts auf dem Balkon oder der Terrasse. Und das Schöne ist: Die Solarmodule funktionieren in der Regel störungsfrei mindestens über einen Zeitraum von 20 Jahren und können bei einem Umzug mitgenommen und woanders wieder montiert werden.
Auch wenn sich Stecker-Solargeräte langfristig selbst finanzieren können, möchte die Stadt Neuenrade mit dem Zuschuss einen Anreiz bieten, jetzt zu handeln, denn ein bisschen Arbeit und Papierkram muss schon erledigt werden. Eine Checkliste „Schritt für Schritt zum Stecker-Solargerät“ und viele weitere Informationen bietet die Internetseite der Verbraucherzentrale NRW: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715
Der Zuschuss von 100 Euro kann ab dem 01.03.2023 beantragt werden. Die Förderrichtlinie und das zugehörige Antragsformular finden Interessenten hier:

-Richtlinie 

-Antrag


Bei Rückfragen wenden sich Interessenten an Klimaschutzmanager Simon Mai (E-Mail: s.mai@neuenrade.de, Tel.: 02392/693-145).