Informationen zur Kommunalwahl
Die Kommunalwahlen 2025 finden am 14. September 2025 statt.
Allgemeine Hinweise zu den Kommunalwahlen
Auf dieser Seite erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Informationen zur Kommunalwahl 2025.
Bekanntmachungen
- Terminierung der Nachwahl und der weiteren Verfahrensweise für die Vertretung der Stadt Neuenrade zur Kommunalwahl 2025 im Wahlbezirk 4
- Absage der Kommunalwahl im Wahlbezirk 4
- Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisteisterin sowie der Vertretung der Stadt Neuenrade in der Stadt Neuenrade am 14.09.2025
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und der Vertretung
- Kommunalwahl 2025 - Einteilung des Stadtgebietes der Stadt Neuenrade in 16 Wahlbezirke
- Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2025
- Klarstellung aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 06.05.2025 (VerfGH 30/23.VB-2) zur Bekanntmachung vom 03.02.2025
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 14.09.2025
- Bekanntmachung über die Benennung eines neuen Bewerbers im Rahmen des Verfahrens der Nachwahl für die Vertretung der Stadt Neuenrade
Wahlhelfende für die Kommunalwahl gesucht
In Nordrhein-Westfalen sind am 14. September 2025 Kommunalwahlen. Etwaige Stichwahlen folgen am 28. September 2025. Für beide Wahlsonntage sucht die Stadt Neuenrade jeweils rund 160 Freiwillige, die als Wahlhelfende unterstützen möchten.
Wahlhelfende sorgen dafür, dass alle Wahlberechtigten ihr Wahlrecht frei und geheim ausüben können. Während der Öffnungszeiten des Wahllokals von 8 bis 18 Uhr arbeiten die Wahlhelfenden im Schichtdienst. Die genauen Einsatzzeiten werden mit der Wahlvorsteherin beziehungsweise dem Wahlvorsteher abgestimmt. Ab 18 Uhr zählt das Wahlteam die Stimmen öffentlich aus und übermittelt das Ergebnis.
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Eine Schulung bereitet alle Helfenden auf ihre Aufgabe vor und erfahrene Wahlvorstände sind am Wahlsonntag Teil des Teams. Der Einsatz ist ehrenamtlich, die Helfenden erhalten allerdings ein finanzielles Dankeschön in Höhe von 50 Euro pro Wahltag.
Für die Kommunalwahlen müssen Wahlhelfende am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein, die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens drei Monaten eine Wohnung oder ihren sonstigen Aufenthalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben.
Interessierte können sich unter Angabe ihrer persönlichen Daten beim Wahlamt der Stadt Neuenrade melden, per Mail an wahlen@neuenrade.de oder telefonisch unter 02392/693-24. Mit der Anmeldung merkt die Stadt die Helfenden für beide Wahlwochenenden vor. Wer am Tag der eventuellen Stichwahl verhindert ist, sollte dies bei der Anmeldung mitteilen.
Kontakt
Das Wahlamt der Stadt Neuenrade ist im Rathaus während der regulären Öffnungszeiten erreichbar:
Montag 8:00 - 12:00 Uhr - 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr - 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr - 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr - 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Rückfragen beantwortet das Wahlamt gerne unter der E-Mail wahlen@neuenrade.de oder der Telefonnummer 02392/693-49.