Personalausweis
Ihr Personalausweis ist abgelaufen, läuft in nächster Zeit ab oder handelt es sich um die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises?
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Hierfür ist die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich - diese kann beim Einwohnermeldeamt persönlich oder schriftlich abgegeben werden. Zur Einverständniserklärung für Sorgeberechtigte
Besteht eine Betreuung, benötigen wir die Bestallungsurkunde des Amtsgerichts.
Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.
Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht zulässig.
Was ist mitzubringen?
- Ihr Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto, seit dem 1. Mai 2025 können ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden (siehe wichtige Hinweise für Lichtbilder ab 1. Mai 2025)
- Geburts-/Heiratsurkunde bei Erstausstellung
- evtl. Spätaussiedlerbescheinigung/Vertriebenenausweis
Wichtige Hinweise für Lichtbilder ab 1. Mai 2025:
Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und eID-Karten. Mitgebrachte Papier-Passbilder werden künftig bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert. Biometrische Lichtbilder müssen dann digital vorliegen. Wer zukünftig ein neues biometrisches Lichtbild für ein neues Ausweisdokument benötigt, hat folgende Möglichkeiten:
- Erstellung digitaler Lichtbilder durch die Behörde
Für die Aufnahme von Lichtbildern in der Behörde steht Ihnen demnächst ein zertifizierter Fotoautomat zur Verfügung. Aufgrund von Lieferverzögerungen bei der Bundesdruckerei Berlin kann die Erstellung digitaler Lichtbilder im Einwohnermeldeamt Neuenrade nicht direkt zum 1. Mai 2025 angeboten werden. Übergangsweise gilt eine Ausnahme: Bis die technischen Voraussetzungen vor Ort gegeben sind, nimmt das Einwohnermeldeamt auch nach dem 1. Mai 2025 Passbilder in Papierform an – voraussichtlich bis spätestens 31. Juli 2025. Erstellung digitaler Lichtbilder durch private Fotodienstleister
Lichtbilder können bei einem privaten Fotodienstleister angefertigt werden. Dafür müssen die Fotodienstleister die digitalen Lichtbilder auf einer vom Bundesministerium des Inneren zertifizierten Cloud hochladen können. Ein Verzeichnis privater Anbieter ist unter folgendem Link abrufbar: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Ihre persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich.
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Vorläufiger Personalausweis
Wenn Sie kurzfristig ein Dokument benötigen, erhalten Sie zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis.
Der vorläufige Ausweis wird Ihnen direkt im Meldeamt ausgestellt.
Gebühren
- Personalausweis 37,00 € 10 Jahre gültig / 22,80 € 6 Jahre gültig
- Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
- Nachträgliches Einschalten der Online-Funktion gebührenfrei
- Neusetzen PIN / Entsperren gebührenfrei
Die Gebühren sind jeweils zahlbar bei Antragstellung.
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Weitere Informationen zum Personalausweis erhalten Sie hier.
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