Hundesteuer
Der Hundehalter ist verpflichtet, alle Hunde innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung oder des Zuzugs zur Hundesteuer anzumelden beziehungsweise bei Abgabe oder Umzug abzumelden.
Die Hundesteuer beträgt zurzeit jährlich:
Beim Halten eines Hundes | 84,00 € |
Beim Halten von zwei Hunden | 108,00 € pro Hund |
Beim Halten von drei und mehr Hunden | 132,00 € pro Hund |
Beim Halten eines gefährlichen Hundes/mehrerer gefährlicher Hunde | 150,00 € pro Hund |
Grundlage für die Steuerfestsetzung ist die Hundesteuersatzung der Stadt Neuenrade in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Hundesteuersatzung sieht eine Steuerermäßigung für Jagd- und Wachhunde vor sowie eine Steuerbefreiung für Blindenhunde u.a. Sonderfälle.
Die Formulare für die Hundesteueranmeldung oder Hundesteuerabmeldung können Sie ausdrucken und ausgefüllt bei den Stadtwerken oder der Stadt Neuenrade wieder einreichen.
Bei Fragen zu Zahlungsein- und -ausgängen wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse Neuenrade.
Hinweis zu den hier aufgeführten Öffnungszeiten:
Die Abteilung Steuern/Grundbesitzabgaben ist am Mittwochnachmittag geschlossen.
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