Wassergebühren
Die Wassergebühren im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neuenrade teilen sich in Grund- und Verbrauchsgebühr.
Die Verbrauchsgebühr richtet sich nach dem aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz entnommenen Frischwasser in m³. Die Gebühr wird als Vorauszahlung erhoben und am Jahresende spitz abgerechnet. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach dem Vorjahresverbrauch.
Für einen installierten Wasserzähler wird eine monatliche Grundgebühr, die je nach Größe des Wassermessers variiert, erhoben.
Die Verbrauchsgebühr und die Grundgebühr werden mit dem verminderten Umsatzsteuer-Satz von z. Zt. 7 % in Rechnung gestellt.
Hinweis zu den hier aufgeführten Öffnungszeiten:
Die Abteilung Steuern/Grundbesitzabgaben ist am Mittwochnachmittag geschlossen.
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