Untersuchungsberechtigungsschein
Ihr Kind wird aus der Schule entlassen und beginnt eine Ausbildung?
Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Ausbildung beginnen, benötigen für die ärztliche Arbeitsschutzuntersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Dieser wird von uns ausgestellt, sofern Sie hier mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Die Ausstellung eines weiteren Untersuchungsberechtigungsscheines für eine Nachuntersuchung ist möglich sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Den Antrag müssen Sie persönlich stellen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins ist gebührenfrei.
Auskunft erteilt:
Alte Burg 1
58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Altbau)
Zimmer:
21 (Einwohnermeldeamt)
Alte Burg 1
58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Altbau)
Zimmer:
22 (Einwohnermeldeamt)