Spielgeräte (Erlaubnis zum Aufstellen)

Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen will, benötigt einer Aufstellerlaubnis nach den Vorschriften der Gewerbeordnung.

Zusätzlich ist eine Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes, in denen die Spielgeräte aufgestellt werden sollen, erforderlich.


Erforderliche Unterlagen:


Kosten:

  • Zwischen 750 und 1.500 €


Rechtsgrundlagen:

  • § 33c Abs. 1 und 3 Gewerbeordnung
  • Spielverordnung


Stadt Neuenrade
Alte Burg 1
58809 Neuenrade


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr