Brauchwasser

Gründstückeigentümer, die eine Brauchwassernutzungsanlage planen oder bauen, sollten folgendes beachten:

  • Für die Berechnung der Wassermenge, die aus der Brauchwassernutzungsanlage als Schmutzwasser der öffentlichen Kanalisation zugeführt wird, ist ein Wasserzähler der Stadtwerke Neuenrade einzubauen, für den eine monatliche Grundgebühr zu entrichten ist. Die erforderliche Zählerhaltung können Sie bei den Stadtwerken Neuenrade erwerben.
     
  • Gemäß § 13 Abs. 1 Trinkwasserverordnung 2001 ist jede Brauchwassernutzungsanlage 4 Wochen vor Inbetriebnahme dem Gesundheitsamt des Märkischen Kreises, Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid, zu melden. 
     
  • Die Brauchwassernutzungsanlage ist nach DIN 1988 durch einen Fachinstallateur herzustellen. Vor Inbetriebnahme haben Sie als Bauherr den Stadtwerken Neuenrade eine Abnahmebescheinigung für Brauchwassernutzungsanlagen des Fachinstallateurs vorzulegen.


Stadtwerke Neuenrade
Bahnhofstraße 57
58809 Neuenrade


Hinweis zu den hier aufgeführten Öffnungszeiten:
Die Abteilung Steuern/Grundbesitzabgaben ist am Mittwochnachmittag geschlossen.

Öffnungszeiten Bring-/Wertstoffhof

Sommer-Öffnungszeiten vom 01. April bis 30. November 

   montags

von 16.00 bis 18.00 Uhr

   dienstags

 geschlossen

   mittwochs

von 15.00 bis 18.00 Uhr

   donnerstags

von 15.00 bis 17.00 Uhr

   freitags

von 15.00 bis 17.00 Uhr

   samstags

von 10.00 bis 16.00 Uhr

Winter-Öffnungszeiten vom 01. Dezember bis 31. März

montags

von 16.00 bis 18.00 Uhr

mittwochs

von 15.00 bis 17.00 Uhr               

samstags

von 10.00 bis 13.00 Uhr


Befüllung Grüncontainer in Affeln (Parkplatz am Schützen-/Sportplatz) vom 01. April bis 30. November:
werktags    von 07.00 bis 20.00 Uhr


In Affeln im Winter keine Annahme!