Was darf ich aktuell?
Was darf ich aktuell?
Laut Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO NRW) in Verbindung mit der Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises gelten folgende Bestimmungen für den Märkischen Kreis bzw. Neuenrade bis zum 18. April 2021 einschließlich:
Kontaktbeschränkungen
Ein Hausstand darf sich mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand treffen. Dies gilt sowohl für den öffentlichen als auch privaten Bereich. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Paare, unabhängig von ihren Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.
Ausnahme vom 01. – 05. April 2021
Über die Osterfeiertage dürfen sich maximal fünf Erwachsene aus zwei Haushalten zuzüglich Kinder bis einschließlich 14 Jahren treffen.
Freizeitsport
In Neuenrade sind alle Sportanlagen geschlossen. Es dürfen jedoch Gruppen von höchstens zehn Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtpersonen Sport im Freien ausüben. Zuschauer sind nicht zugelassen.
Und noch ein HINWEIS:
Osterfeuer sind nicht zulässig.
Alle weiteren Regelungen sind der aktuellen CoronaSchVO NRW bzw. der Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises zu entnehmen. Diese finden Sie immer aktuell auf der Homepage der Stadt Neuenrade unter https://www.neuenrade.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=872027.