Informationsseite zum Cyberangriff
Update 5.12.2023: Stadt Neuenrade wieder per E-Mail erreichbar
Die Stadt Neuenrade kann mit ihren bekannten E-Mail-Adressen nun wieder selber E-Mails senden, aber auch von außen empfangen. Damit ist eine wesentliche Störung infolge des Cyberangriffs auf den kommunalen IT-Dienstleister Südwestfalen IT behoben.
E-Mails, die nach der Cyberattacke am 30. Oktober an die Stadt oder die Stadtwerke gesendet wurden, werden allerdings nicht nachträglich zugestellt. Deshalb gilt weiterhin die Bitte: Wer nach dem 30. Oktober Mails mit wichtigen Inhalten an die Stadt oder die Stadtwerke geschickt hat, sollte diese noch einmal wiederholt absenden, sofern das Anliegen nicht inzwischen auf anderem Wege kommuniziert wurde.
Update 21.11.2023: Südwestfalen-IT beschließt Konzept für Wiederanlauf
Die Südwestfalen-IT (SIT) hat heute das Konzept für den Wiederanlauf der Basis-Infrastrukturund der wichtigsten Fachverfahren beschlossen. Auf Basis eines ersten Untersuchungsberichts werden nun erste wesentliche Teile des SIT-Netzes unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen wieder hochgefahren.
Dem Verwaltungsrat der SIT wurde heute ein erster Untersuchungsbericht vorgelegt, der bewerten sollte, welche Methode des Wiederanlaufens sicher möglich ist. Nach dem Bericht eines externen Dienstleisters für Cyber Sicherheitkonnte die unverzügliche Reaktion der SIT am 30. Oktober den professionellen Angriff erfolgreich stoppen: Durch das sofortige Abschalten nach der Angriffserkennung wurde ein Übergreifen der Schadsoftware auf Bereiche außerhalb des Kernsystems der SIT und damit auch auf die Systeme der Kreise und Kommunen verhindert und das Schadensausmaß effektiv begrenzt. Neben dem Wiederaufbau des Kernsystemswerden Systeme, die nicht nachweislich betroffen sind, unter permanenter und lückenloser Überwachung wieder in Betrieb genommen. Die Spezialisten konnten keine Hinweise darauf feststellen, dass Daten abgeflossen sind.
„Unser Ziel ist es, unsere Kommunen und Kreise schnellstmöglich wieder handlungsfähig zu machen, damit sie ihre öffentlichen Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zügig wieder erbringen können“, so Theo Melcher, Verbandsvorsteher der SIT. „Um die wichtigsten Leistungenwieder bereitstellen zu können, wird der betroffene Teil des Rechenzentrums komplett neu aufgebaut. Darüber hinauskönnen wir heute einen Zeitplan für die nächsten Schritte vorlegen.“
Der Zeitplan sieht vor, dass erste wesentliche Dienstleistungen ab Mitte Dezember in einem Notbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Diese umfassen u.a. das Ausstellen von Ausweisen, Pässen und Führerscheinen, die Anmeldung von Geburten, Todesfällen und Hochzeiten, die Auszahlung von aktuell berechneten Sozialhilfeleistungen und Wohngeld, die KFZ-Zulassung sowie Dienste der Ausländerbehörden.
Die Bürgerinnen und Bürger werden über den genauen Zeitpunkt der im Notbetrieb bereitgestellten Dienste rechtzeitig informiert – und auch darüber, welche Funktionen im Notbetrieb bereitgestellt werden können.
Parallel dazu hat die SIT in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) NRW sowie weiteren Behörden für viele Bereiche Behelfslösungen etabliert, so dass bestimmte Dienstleistungen von den Kreisen und Kommunen wieder erbracht werden können. So ist die Zulassung von KFZ in benachbarten Kreisen möglich. Die Auszahlung von Sozialleistungen ist – auf Basis des Datenstandes von Oktober – ebenfalls gewährleistet. „Wir möchten an dieser Stelle allen Ansprechpartnerinnen und -partnern in den Behörden danken, die mit uns gemeinsam pragmatische Lösungen für diese Ausnahmesituation erarbeitet haben und dies auch weiterhin tun“, so Melcher.
Um den großen Anforderungen eines möglichst raschen Wiederaufbaus gerecht werden zu können, hat die SIT ein Hilfsangebot der regio iT Aachen angenommen. Die regio iT Aachen wird die Arbeit der SIT in den nächsten Monaten mit Personal, Technik und Know-how unterstützen.
- Pressemitteilung der SIT (Dienstag, 21. November) -
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Im Bereich Standesamt kann nicht auf die Personenstandsregister zugegriffen werden, so dass keine neuen Register (Geburts-, Ehe- und Sterberegister) angelegt werden können. Auch können keine Urkunden aus bereits bestehenden Registern ausgestellt werden.
Bereits angemeldete Eheschließungen werden durchgeführt, es können aber keine Urkunden ausgestellt werden.
Anzeigen von Sterbefällen und Geburten können entgegengenommen werden. Die Beurkundung muss jedoch zurückgestellt werden. Entsprechende Bescheinigungen können ausgestellt werden.
Im Bereich Meldewesen steht die komplette Einwohnermeldedatei weder zur Ansicht noch zur Vorgangsbearbeitung zur Verfügung. An-, Ab- und Ummeldungen können nicht entgegengenommen werden. Auch Bescheinigungen oder Auskünfte sind daher nicht möglich. Uns erreichen auch keine Mitteilungen anderer Behörden oder Anfragen aus unserem Online-Portal.
Im Bereich Pass- und Ausweiswesen: Das Passregister baut auf das Einwohnermelderegister auf und steht daher ebenfalls nicht zur Verfügung. Bereits beantragte Ausweispapiere können abgeholt werden. Hierzu vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. Neue Ausweispapiere, auch vorläufige, können nicht beantragt oder ausgestellt werden.
Im Bereich Gewerberegister: An-, Ab- und Ummeldungen von Gewerbebetrieben können zwar entgegengenommen werden, jedoch sind wir nicht in der Lage, diese Anzeigen zu verarbeiten.
Mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises können Sie:
- ein Führungszeugnis unter www.fuehrungszeugnis.bund.de
beantragen,
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister über die Internetseite des Bundesamts für Justiz beantragen, ebenfalls über www.fuehrungszeugnis.bund.de
- einen Untersuchungsberechtigungsschein unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de
beantragen,
Achtung! Für die eben genannten Dienste benötigen Sie die eID-Onlinefunktion des Personalausweises, welche freigeschaltet werden muss, online beantragbar unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de
- und die "AusweisApp2", Infos erhalten Sie unter www.ausweisapp.bund.de
- Gewerbemeldungen über das Onlineportal des Landes NRW rechtswirksam erstatten, bezahlen und die Empfangsbescheinigung (Gewerbeschein) selbst ausdrucken, unter: https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege/
- melden Sie sich einfach mit Benutzername und Passwort an, z.B. mit dem Service Konto NRW oder der BundID.
Informationen der Kämmerei
Aufgrund des Cyberangriffs auf den kommunalen IT-Dienstleister Südwestfalen-IT Ende Oktober steht bei der Stadtverwaltung aktuell die Finanzsoftware nicht zur Verfügung.
Die Stadt Neuenrade kann daher seit dem 01. November 2023 fällige Abgaben (Grundbesitzabgaben, Übermittagbetreuung Kitas etc.) nicht per elektronischem Lastschriftverfahren einziehen.
Bitte überweisen Sie fällige Abgaben nicht selbsttätig! Es könnte dann zu Doppelbuchungen führen.
Sehen Sie bitte auch von Rückfragen zur Höhe der fälligen Beträge bei der Stadt Neuenrade ab!
Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt die Abgaben wieder per Lastschriftverfahren einziehen wird. Die Stadt Neuenrade wird Sie rechtzeitig informieren.
Wenn Sie die Abgaben regelmäßig selbst überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, ändert sich für Sie nichts.
Zu den Gewerbesteuerpflichtigen haben wir mit einem separaten Schreiben Kontakt aufgenommen.
Die Stadt Neuenrade dankt für Ihr Verständnis!
Erreichbarkeit der Stadt Neuenrade
Über ihre üblichen Adressen kann die Stadt keine E-Mails empfangen oder versenden.
Übergangsweise wurden folgende E-Mail-Adressen eingerichtet:
bauamt@stadt-neuenrade.de
hauptamt@stadt-neuenrade.de
kaemmerei@stadt-neuenrade.de
ordnungsamt@stadt-neuenrade.de
sozialamt@stadt-neuenrade.de
stadtkasse@stadt-neuenrade.de
stadtwerke@stadt-neuenrade.de
Telefonisch sind die Mitarbeiter weiterhin wie gewohnt erreichbar. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Geduld! Diese Situation ist für alle Seiten schwer - lassen Sie uns das gemeinsam meistern.
Meldung vom 31.10.2023

Ein Cyberangriff auf den kommunalen IT-Dienstleister Südwestfalen IT (SIT) hat über 70 Stadt- und Kreisverwaltungen in NRW in der Nacht auf den 30. Oktober 2023 lahmgelegt. Betroffen ist auch Neuenrade - mit Auswirkungen auf viele Bereiche. Die Stadtverwaltung und die Stadtwerke sind aktuell nur in begrenztem Maße arbeitsfähig. Laufend wird an Möglichkeiten gearbeitet, um die wichtigsten Dinge anbieten zu können.
„Wir haben momentan auf die wenigsten Programme und Vorgänge Zugriff. Uns sind deshalb bei vielen Verfahren leider einfach die Hände gebunden. Wir bitte um Verständnis", sagt Bürgermeister Antonius Wiesemann, der mit dem Krisenstab regelmäßig das weitere Vorgehen bespricht.
Das Rathaus bleibt geöffnet, aber die meisten Termine im Meldeamt können nicht stattfinden. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger wurden telefonisch informiert. Momentan können auch keine Termine vereinbart werden. Die Bürgerrezeption ist weiterhin besetzt und informiert die Menschen dort. Termine im Sozialamt hingegen können wahrgenommen werden und beispielsweise Antrage eingereicht werden.
Umgehend wurde dafür gesorgt, dass die Stadtkasse weiterhin Zahlungen tätigen kann - diese müssen aber mitunter priorisiert werden. Empfänger von Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und anderer Sozialleistungen müssen sich zum Beispiel keine Sorgen machen.
Bereiche wie das Ordnungsamt und das Standesamt müssen vorübergehend weitestgehend analog arbeiten. Der Außendienst des Ordnungsamtes ist weiter im Einsatz. Zu vielen Themen - zum Beispiel Straßensperrungen oder Bauanträgen - können aktuell keine Auskünfte gegeben werden. Bei den Stadtwerken stehen viele Dienstleistungen, etwa die Sperrmüllanmeldung, nicht zur Verfügung.
Wer in der Stadtbücherei Bücher und andere Medien ausleihen mochte, muss seinen Leseausweis mitbringen bzw. seine Kartennummer parat haben. Die Rückgabe von Büchern funktioniert auch so. Neuanmeldungen, Verlängerungen und Vorbestellungen sind derzeit nicht möglich.
Wie lange der Ausfall dauern wird, ist aktuell ungewiss.
Zum Hintergrund: Aufgrund des Cyberangriffs hat der kommunale IT-Dienstleister Südwestfalen IT (SIT) in der Nacht zu Montag (30. Oktober) alle Systeme heruntergefahren, um den Schaden zu begrenzen und das Ausmaß des Angriffs zu ermitten. Polizei, Landes- und Bundeskriminalamt (LKA und BKA) ermitteln.