Allgemeine Hinweise zu den Kommunalwahlen am 14. September 2025
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlausschluss
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
Wählerverzeichnis
Wählen kann in Neuenrade nur, wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Neuenrade eingetragen ist oder wer einen Wahlschein hat. Von Amts wegen wurden alle deutschen Wahlberechtigten und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) in das Wählerverzeichnis der Stadt Neuenrade eingetragen, wenn sie am Stichtag 03.08.2025 bei der Meldebehörde mit alleiniger oder Hauptwohnung in Neuenrade gemeldet waren.
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 25. August bis 29. August 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Wahlbüro der Stadt Neuenrade, Alte Burg 1, 58809 Neuenrade, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 25. August bis spätestens 29. August 2025, 12:00 Uhr, beim Wahlbüro der Stadt Neuenrade, Alte Burg 1, 58809 Neuenrade, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten ab dem 16.08.2025 und bis spätestens zum 24. August 2025 eine Wahlbenachrichtigung durch die Deutsche Post AG zugestellt.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Briefwahlunterlagen/Wahlschein
Einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhält auf Antrag ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter. Diese Unterlagen können von eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 12. September 2025, 15.00 Uhr, beim Wahlbüro persönlich, schriftlich oder online und per E-Mail beantragt werden.
Wahlscheinantrag per Brief
Briefwähler senden den ausgefüllten und unterschriebenen Wahlscheinantrag (Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens) an das Wahlbüro zurück oder werfen ihn in den Briefkasten des Rathauses der Stadt Neuenrade, Alte Burg 1, 58809 Neuenrade, ein. Unbedingt ist an ein ausreichendes Briefporto bei der Versendung des Briefwahlantrages per Post zu denken. Das Porto für einen Standard-Brief beträgt derzeit 0,95 € bei der Deutschen Post AG.
Onlinewahlscheinantrag
Der Onlinewahlscheinantrag auf der Internetseite der Stadt Neuenrade ist ab Samstag, 16. August 2025 freigeschaltet. Die Beantragung kann ab Samstag, 16. August 2025 auch über den auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code erfolgen.
Wahlscheinbeantragung und sofortige Stimmabgabe im Wahlbüro
Die direkte Stimmabgabe im Briefwahlbüro im Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 4, Alte Burg 1, 58809 Neuenrade, ist ab Montag, 18. August 2025 möglich. Der Personalausweis oder Reisepass und der ausgefüllte und unterschriebene Antrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) müssen bei der Vorsprache im Briefwahlbüro mitgebracht werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann direkt ausgehändigt. Es besteht die Möglichkeit für eine sofortige Stimmabgabe.
Plötzliche Erkrankung eines Wahlberechtigten
Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahllokales am Wahltag 14. September 2025 nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann ein Antrag auf Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr im Wahlbüro gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Samstag, 13. September 2025, spätestens 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
Antragstellung für Briefwahlunterlagen durch andere Personen
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Umfang der Briefwahlunterlagen
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte vier amtliche Stimmzettel (blau für die Landratswahl, weiß für die Kreistagswahl, rosa für die Bürgermeisterwahl, grün für die Wahl des Stadtrates), einen amtlichen Stimmzettelumschlag in blauer Farbe, und einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist sowie ein Merkblatt für die Briefwahl.
Abholung der Briefwahlunterlagen durch andere Personen
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie dem Wahlbüro gegenüber vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen muss sich die bevollmächtigte Person ausweisen.
Spätester Versand des Wahlbriefes an die Stadt Neuenrade
Der Wähler muss den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Stadt Neuenrade absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am 14. September bis 16:00 Uhr eingeht (persönliche Abgabe im Wahlbüro oder Einwurf in den Rathaus-Briefkasten der Stadt Neuenrade). Die Abgabe des roten Wahlbriefes am Wahltag in einem Wahllokal ist leider nicht vorgesehen. Das Risiko des rechtzeitigen Eintreffens des Wahlbriefes bei dem zuständigen Briefwahlvorstand und damit die Berücksichtigung der Stimmabgabe liegt ausdrücklich bei dem Wähler, denn die Wahlvorstände in den Wahllokalen sind weder berechtigt noch verpflichtet rote Wahlbriefe anzunehmen. Ein Bring- oder Abholdienst ist nicht eingerichtet.
Hilfsperson bei der Stimmabgabe
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Unentgeltliche Beförderung des roten Wahlbriefes
Der rote Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutsche Post AG unentgeltlich befördert.
Briefwahlbüro
Das Briefwahlbüro ist geöffnet ab Montag, 18. August 2025 im Rathaus der Stadt Neuenrade, Erdgeschoss, Zimmer 4, Alte Burg 1, 58809 Neuenrade.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, zudem montags, dienstags und mittwochs von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr.