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Altkleidercontainer sind keine Müllhalden

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Veröffentlicht am: 04.09.2025

Der Altkleidercontainer am Freibad Friedrichstal: Auf die offensichtliche Überfüllung wird keine Rücksicht genommen. Ob alte Jeans, ein ausgedientes T-Shirt oder gut erhaltene Schuhe – Altkleidercontainer sollen helfen, Kleidung sinnvoll wiederzuverwerten und soziale Projekte zu unterstützen. Doch was eigentlich dem Umwelt- und Ressourcenschutz dienen soll, wird leider immer öfter zum Ärgernis: In Neuenrade häufen sich Beschwerden über vermüllte Containerstandorte.

„Diese Container werden missbräuchlich zur Müllentsorgung genutzt und verschandeln unsere schöne Stadt. Das sehen wir leider immer wieder“, berichtet Bürgermeister Antonius Wiesemann. „Auch auf eine offensichtliche Überfüllung der Altkleidercontainer wird keine Rücksicht genommen. Alles wird einfach neben die Container gestellt. Wer seinen Abfall danebenwirft, handelt rücksichtslos gegenüber der Allgemeinheit und mit absolutem Desinteresse an einem sauberen und lebenswerten Neuenrade.“

Neue Regeln seit 2025
Bereits im November 2024 hat der Rat der Stadt Neuenrade ein umfassendes Standortkonzept und Richtlinien für das Aufstellen von Altkleidercontainern beschlossen. Hintergrund ist, dass Textilabfälle seit 2025 getrennt gesammelt werden müssen – so schreibt es das Kreislaufwirtschaftsgesetz vor.

Altkleidercontainer auf öffentlichen Verkehrsflächen dürfen nur mit einer Sondernutzungserlaubnis aufgestellt werden. Diese regelt unter anderem, wer für die Container verantwortlich ist, wie oft geleert werden muss und wer für die Sauberkeit rundherum sorgt. Eine Auflage ist zum Beispiel, dass die Altkleidercontainer mindestens wöchentlich geleert werden müssen, bei Bedarf auch häufiger. Ziel ist eine klare Zuständigkeit – und ein sauberes Stadtbild.

Insgesamt befinden sich derzeit 14 Container im Stadtgebiet. Davon stehen acht Altkleidercontainer auf den vier öffentlichen Flächen – am Wieser Weg, am Freibad, am Kulturschuppen/Bahnhof und am Gevener Weg – und sechs Container auf privaten Grundstücken. Letztere dürfen ohne Sondernutzungserlaubnis betrieben werden, hier ist der Grundstückseigentümer zuständig.

Stellplätze werden neu vergeben
Egal ob an öffentlichen oder privaten Standorten: Überall haben die Aufsteller mit den gleichen Problemen zu kämpfen. Durch den erhöhten Beseitigungsaufwand sinkt das Interesse, Container weiter zu betreiben. Mittlerweile haben zwei Genehmigungsinhaber mitgeteilt, dass sie die Altkleidercontainer nicht mehr bewirtschaften können beziehungsweise wollen. Betroffen sind die Stellplätze am Wieser Weg und am Kulturschuppen. Die Stadt versucht nun, sie neu zu vergeben.

Was gehört rein – und was nicht?
Erlaubt sind:

  • Tragfähige Kleidung und Schuhe (paarweise gebunden)
  • Bettwäsche, Tischdecken, Vorhänge
  • Handtücher, Stoffe

Nicht erlaubt sind:

  • Nasse oder verschmutzte Kleidung
  • Matratzen, Kissen, Teppiche
  • Müll, Elektrogeräte, Spielsachen, Möbel

Kleiderspenden sollten immer in geschlossenen Tüten eingeworfen werden. Kaputte oder stark verschmutzte Kleidung gehört weiterhin in die Restmülltonne. Wer sich unsicher ist, kann auf jedem Container nachlesen, was erlaubt ist. Die Aufsteller sind zudem verpflichtet, ihre Telefonnummer gut sichtbar anzubringen – bei vollen oder beschädigten Containern kann so schnell reagiert werden.

Helfen statt Ärgern
Altkleiderspenden sind eine gute Sache – wenn sie richtig gemacht werden. Gut erhaltene Kleidung kann Menschen helfen, Ressourcen sparen und soziale Projekte unterstützen. Was es dazu braucht? Etwas mehr Achtsamkeit, ein bisschen Rücksicht – und den klaren Blick darauf, dass ein Container kein Ort für Müllentsorgung ist.

Mängelmelder der Stadt nutzen
Wilde Müllkippen, überfüllte Altkleidercontainer oder andere Probleme im öffentlichen Raum können über den Mängelmelder in der Neuenrade-App oder auf der städtischen Webseite unter www.neuenrade.de gemeldet werden.

 
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58809 Neuenrade
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