Anmeldung der Betreuung für das Schuljahr 2027/2028
Anmeldung für die Offene Ganztagsschule (OGS) und die Betreuung in der „Schule von acht bis eins“ für das Schuljahr 2027/28 für die Burgschule Neuenrade (beide Standorte)
Wenn Sie für Ihr Kind einen Ganztags- oder Betreuungsplatz benötigen, können Sie hierfür vom 12. Oktober bis 15. November 2026 folgendes Anmeldeformular ausfüllen.
Welche außerunterrichtlichen Angebote gibt es?
- Betreuung in der „Schule von acht bis eins“ bis 13.15 Uhr, keine Hausaufgabenbetreuung, kein Mittagessen, keine Ferienbetreuung.
- Offene Ganztagsschule (OGS) bis 16.00 Uhr, warmes Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Ferienbetreuung - Die Teilnahme des Kindes ist an 5 Schultagen bis 15 Uhr verpflichtend. Ausnahmen: Vereinsaktivitäten, Therapien, Ehrenamt, Musikschule, familiäre und private Ereignisse.
Bitte beachten Sie auch, dass eine Anmeldung nur zwischen dem 12. Oktober und 15. November 2026 möglich ist!
Nach Zusage der Schule und Prüfung aller eingegangenen Anmeldeunterlagen erhalten Sie im Frühjahr 2027 eine verbindliche Zusage des Ganztags- oder Betreuungsplatzes und die Höhe des monatlichen Beitrags. Im Falle eines Anmeldeüberhangs kann es zu einer Auswahl kommen, die nach verschiedenen Kriterien (z.B. Berücksichtigung der Arbeitszeiten, Geschwisterkinder, etc.) erfolgt. Kinder, die im Schuljahr 2027/2028 eingeschult werden, haben einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz (OGS). Dieser gilt nur für die OGS, nicht jedoch für die Betreuung 8-1.
Die Verträge für die Klassen 3-4 gelten immer für ein Schuljahr und müssen daher für jedes Schuljahr neu abgeschlossen werden! Die Verträge für die Klassen 1 und 2 (gilt nur für die OGS, nicht für die Betreuung „Schule von acht bis eins“) gelten wegen des Rechtsanspruchs auf einen ganztägigen Betreuungsplatz bis zum Ende der Grundschulzeit. Eine Kündigung ist mit einer vertraglich festgelegten Kündigungsfrist jederzeit gegeben.
Anbei erhalten Sie einen Überblick über die Preisstaffelung für das Schuljahr 2027/28.
*** Bitte beachten Sie: Nachfolgende Preistabelle gilt nur bis zu einer erneuten Beratung und Entscheidung über die Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge in den dafür zuständigen kommunalen Gremien. Wir behalten uns daher Anpassungen für folgende Schuljahre vor. ***
Beitragsstaffelung Betreuung in der „Schule von acht bis eins“ (an beiden Standorten)
| Brutto-Jahreseinkommen | Beitrag |
| bis € 20.000 | € 24,- |
| bis € 40.000 | € 36,- |
| bis € 50.000 | € 48,- |
| bis € 60.000 | € 60,- |
| über € 60.000 | € 72,- |
Geschwisterkinder zahlen nur die Hälfte des Beitrags. Da keine Ferienbetreuung angeboten wird, sind die Beiträge 10 x pro Jahr zu entrichten!
Beitragsstaffelung Offene Ganztagsschule (an beiden Standorten)
| Brutto-Jahreseinkommen | Beitrag |
| bis € 20.000 | € 24,- |
| bis € 25.000 | € 35,- |
| bis € 37.500 | € 71,- |
| bis € 50.000 | € 104,- |
| bis € 55.000 | € 117,- |
| bis € 60.000 | € 133,- |
| bis € 65.000 | € 140,- |
| bis € 70.000 | € 145,- |
| bis € 75.000 | € 154,- |
| bis € 80.000 | € 163,- |
| bis € 85.000 | € 172,- |
| bis € 90.000 | € 181,- |
| über € 90.000 | € 205,- |
Monatlicher Aufschlag durch die Nutzung der Flex- Option: 100 €
Das 2. Geschwisterkind zahlt die Hälfte des Beitrags; das 3. Geschwisterkind ist beitragsfrei. Dies gilt nicht für die Nutzung der Flex- Option.
Die Pauschale für das Mittagessen beträgt 75 € und muss für jedes Kind komplett gezahlt werden.
Die Teilnahme am warmen Mittagessen ist jedoch freiwillig.
Durch die angebotene Ferienbetreuung sind alle Beiträge 12 x pro Jahr zu entrichten!
Die zusätzliche Kostenbeteiligung pro gebuchte Ferienwoche beträgt pro Kind 25 €.
Sollten Sie Fragen zur OGS oder der Betreuung „Schule von acht bis eins“ haben, können Sie sich per E-Mail an k.braselmann@neuenrade.de wenden.


