Gewerbezentralregisterauskunft
Im Gewerbezentralregister werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst.
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister werden u.a. benötigt, wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gewerbe ausüben wollen.
Als natürliche Person müssen Sie für die Beantragung mit Hauptwohnsitz in Neuenrade gemeldet sein und hier im Gewerberegister geführt werden.
Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Neuenrade haben und hier im Gewerberegister geführt werden.
Für die Beantragung ist der Personalausweis erforderlich, bei juristischen Personen der Handelsregisterauszug.
Persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 Euro.
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister werden u.a. benötigt, wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gewerbe ausüben wollen.
Als natürliche Person müssen Sie für die Beantragung mit Hauptwohnsitz in Neuenrade gemeldet sein und hier im Gewerberegister geführt werden.
Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Neuenrade haben und hier im Gewerberegister geführt werden.
Für die Beantragung ist der Personalausweis erforderlich, bei juristischen Personen der Handelsregisterauszug.
Persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 Euro.
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
17:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr