Meldebescheinigung

Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus (auch erweiterte Meldebescheinigung, Lebens-, Renten- oder Haushaltsbescheinigung), wenn Sie in Neuenrade mit einer Wohnung gemeldet sind.
Die Meldebescheinigung enthält Ihre persönlichen Meldezeiten.

Was wird benötigt?
Die Meldebescheinigung ist persönlich zu beantragen. Hierfür benötigen wir den Personalausweis oder Reisepass. Zur Terminbuchung

Die Gebühr für die Meldebescheinigung beträgt 9,00 €.

Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen in folgenden Fällen:

  • Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern, Krankengeldern, Unterstützungen und dergleichen aus öffentlichen und privaten Kassen, Leistungen der Versorgungsämter,
  • zur Vorlage zum Zwecke der Studienplatzvergabe bei der ZVS,
  • zur Vorlage bei Schulen und Hochschulen,
  • zur Vorlage bei der Finanzverwaltung und der Arbeitsamtsverwaltung.


Stadt Neuenrade
Alte Burg 1
58809 Neuenrade


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr