Sperrmüll
Zur Sperrgutabfuhr sind Sperrstücke wie Möbel, Matratzen, Sprungfederrahmen mit Holzanteil und ähnliche nicht zerkleinerungsfähige Gegenstände zugelassen.
Sperrgut kann am Bringhof / Wertstoffhof abgeben oder alternativ am Grundstück abgeholt werden. Die Abfuhr am Grundstück erfolgt im einmal pro Monat (Termine siehe Abfallkalender). Ein entsprechender Abholauftrag muss spätestens 3 Werktage vor dem Abfuhrtermin bis 10 Uhr bei den Stadtwerken Neuenrade oder im Rathaus vorliegen. Die Gebühren werden seit 2017 nach m³ berechnet. Die maximale Abholmenge beträgt 3 m³. Die einzelnen Gegenstände dürfen nicht länger als 2 m und nicht schwerer als 50 kg sein.
Alle Abfuhrtermine finden Sie im Abfallkalender. Auf der Rückseite finden Sie es außerdem Hinweise, welche Gegenstände zum Sperrgut gehören.
Gebühren für Sperrgut
Hier geht es zur Online-Sperrmüllanmeldung.
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