Bebauungspläne

Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan. In einem Bebauungsplan wird die Art und Weise geregelt, in der eine Bebauung von Grundstücken möglich ist und die daraus resultierende Nutzung der von einer Bebauung feizuhaltenden Flächen. Im Detail können Festsetzungen hinsichtlich Gestaltung, Grünordnung und Ausgleichsflächen erfolgen.

Nachfolgend bezeichnete Mindestfestsetzungen müssen durch den Bebauungsplan abschließend geregelt sein:

  • Art der baulichen Nutzung 
  • Maß der baulichen Nutzung 
  • Überbaubare Grundstücksflächen
  • Örtliche Verkehrsflächen

Die rechtskräftigen Bebauungspläne können im Geodatenportal des Märkischen Kreises Externer Link - Neues Fenster eingesehen werden. 

Bebauungsplan - Verfahren

Bebauungspläne werden gemäß einem Verfahren erstellt, welches im BauGB geregelt ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bei der Planung alle relevanten Belange erfasst und beachtet werden. Folgende Verfahrensschritte sind in der Regel dabei einzuhalten:

  • Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
  • Beschluss über den Entwurf
  • Beschluss zur Auslegung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • Beschluss über etwaige Änderungen
  • Beschluss über die Abwägung der Bedenken
  • Beschluss über Satzung 

Bebauungspläne werden aufgrund eines Beschlusses des Rates der Stadt Neuenrade aufgestellt. Ebenso werden die weiteren Verfahrensschritte bis hin zum abschließenden Satzungsbeschluss durch dieses Gremium beschlossen. 

Nachfolgend sind die derzeit laufenden Verfahren zur Änderung oder Aufstellung von Bebauungsplänen der Stadt Neuenrade aufgelistet:
 

  • Bebauungsplan Nr. 80 "Solarpark"
    Aufstellungsbeschluss:     06.10.2021
    Frühzeitige Beteiligung:   20.07.2023 - 25.08.2023
    Förmliche Beteiligung:
    Satzungsbeschluss:
     
  • 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 54 "Auf dem Felde II"
    Aufstellungsbeschluss:     11.02.2025
    Förmliche Beteiligung:     27.02.2025 - 02.04.2025
    Satzungsbeschluss:           26.06.2025
              
  • 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 51 "Waldorfschule"
    Aufstellungsbeschluss:     11.09.2024
    Förmliche Beteiligung:     30.09.2024 - 08.11.2024
    Erneute Beteiligung:         17.04.2025 - 02.05.2025
    Satzungsbeschluss:           26.06.2025


Stadt Neuenrade
Alte Burg 1
58809 Neuenrade


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