Schankerlaubnis

Aus besonderem Anlass kann für Veranstaltungen (z.B. Vereinsfeste, Straßenfeste), bei denen Getränke und Speisen verabreicht werden, eine Gestattung zum vorübergehenden Gaststättenbetrieb erteilt werden.

Der Antrag ist zu stellen beim Ordnungsamt.

Rechtsgrundlagen:

  • § 12 GastG

Kosten:

  • 35 € 1. Tag, dann gestaffelt


Stadt Neuenrade
Alte Burg 1
58809 Neuenrade


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr