Spielhallen (Betrieb)

Wer eine Spielhalle betreiben möchte, benötigt hierfür zweierlei Erlaubnisse:

erstens die Erlaubnis nach den Gewerbeordnung und die Erlaubnis nach den Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages.

Rechtsgrundlagen:

  • Gewerbeordnung
  • Glücksspielstaatsvertrag
  • Spielverordnung                                                                                                                               

Da dieser Fachbereich zu komplex ist und jeweils sehr individuell zu bearbeiten ist, sollte ein persönliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter stattfinden. 



Stadt Neuenrade
Alte Burg 1
58809 Neuenrade


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
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Donnerstag:
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Freitag:
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