Jahrmarkt / Spezialmarkt

Die Durchführung eines Marktes muss nach den Vorschriften der Gewerbeordnung genehmigt und festgesetzt werden.

Auf einem Markt veräußern Händler ihre Waren außerhalb von Betriebsstätten und oft außerhalb der üblichen Ladenöffnungszeiten.
Hierfür benötigt der Veranstalter eine Genehmigung des Ordnungsamtes.


Notwendige Unterlagen:

  • Schriftlicher Antrag
  • Aufstellerliste
  • Nachweis über den Veranstaltungsort
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Führungszeugnis
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Kosten:

  • unterschiedlich nach Marktart und Dauer

Rechtsgrundlagen:

  • Gewerbeordnung

Es empfiehlt sich ein persönliches Gespräch.



Stadt Neuenrade
Alte Burg 1
58809 Neuenrade


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr