Reisegewerbekarte

Wer kein stehendes Gewerbe betreibt, betreibt ein Reisegewerbe.

Reisegewerbe sind gewerbliche Tätigkeiten „ohne vorherige Bestellung und außerhalb einer gewerblichen Niederlassung“.


Notwendige Unterlage:

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
  • Führungszeugnis
  • Passfoto
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Gewerbezentralregisterauszug


Rechtsgrundlagen:

  • § 55 GewO


Kosten:

  • 250 €


Stadt Neuenrade
Alte Burg 1
58809 Neuenrade


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr