Schöffenamt

Für die ehrenamtliche Tätigkeit der Schöffen können sich Mitbürger/innen bewerben,

die

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • älter als 25 Jahre und jünger als 70 Jahre sind
  • nicht vorbestraft oder entmündigt sind
  • im jeweiligen Gerichtsbezirk gemeldet sind
  • keine mit der Justiz verbundene berufliche Tätigkeit ausführen.


Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Die Amtsperiode beträgt 5 Jahre.

Die Schöffen entscheiden mit einem Berufsrichter in Strafsachen.

Weitere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt.


Rechtsgrundlage:

  • Gerichtsverfassungsgesetz


Stadt Neuenrade
Alte Burg 1
58809 Neuenrade


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr