Große Hunde (Anzeige)

Zu den großen Hunden gehören Hunde, die ausgewachsen eine Mindestgröße von 40 cm oder ein Mindestgewicht von 20 kg haben.


Notwendige Unterlagen:

  • Anmeldung des großen Hundes
  • Sachkundenachweis
  • Mikrochipnummer
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung

Rechtsgrundlagen:

  • Landeshundegesetz NRW
  • Merkblatt zum Landeshundegesetz NRW


Stadt Neuenrade
Alte Burg 1
58809 Neuenrade


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr