Kleinkläranlagen
Die Abwasserbeseitigungspflicht gilt auch für Bereiche, in denen das Abwasser nicht der städtischen Kanalisation zugeführt werden kann.
In diesen Außenbereichen werden die Abwässer unmittelbar auf den Grundstücken:
- in vollbiologischen Kleinkläranlagen behandelt und in den Untergrund verrieselt,
- in wasserdichten abflusslosen Gruben aufgefangen und abgefahren.
Die Entleerung erfolgt auf Anweisung der Wartungsfirma.
Der Betrieb einer Kleinkläranlage bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises.
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
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Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
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und
14:00
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Mittwoch:
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Donnerstag:
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Freitag:
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