Grundsteuer
Die Festsetzung der Grundsteuern erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach Vorgaben der Finanzämter.
Zurzeit gelten folgende Hebesätze:
Grundsteuer A – land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 254 v.H. (ab 01.01.2023)
Grundsteuer B – bebaute und bebaubare Grundstücke 870 v.H. (ab 01.01.2026)
Bei Fragen zum Grundsteuerwert- und/oder Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Bei Fragen zu Zahlungsein- und -ausgängen wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse Neuenrade.