Altlasten

Als Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

Ursächlich hierfür können die unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen und der unsachgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sein.

Zuständig für Sie ist:

Märkischer Kreis
Heedfelder Straße 45

58509 Lüdenscheid

Tel.: 02351/ 966-60



Stadt Neuenrade
Alte Burg 1
58809 Neuenrade


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