Kleinkläranlagen
Die Abwasserbeseitigungspflicht gilt auch für Bereiche, in denen das Abwasser nicht der städtischen Kanalisation zugeführt werden kann.
In diesen Außenbereichen werden die Abwässer unmittelbar auf den Grundstücken:
- in vollbiologischen Kleinkläranlagen behandelt und in den Untergrund verrieselt,
- in wasserdichten abflusslosen Gruben aufgefangen und abgefahren.
Die Entleerung erfolgt auf Anweisung der Wartungsfirma.
Der Betrieb einer Kleinkläranlage bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises.
Öffnungszeiten Bring-/Wertstoffhof
Sommer-Öffnungszeiten vom 01. April bis 30. November
montags | von 16.00 bis 18.00 Uhr |
dienstags | geschlossen |
mittwochs | von 16.00 bis 18.00 Uhr |
donnerstags | von 16.00 bis 17.00 Uhr |
freitags | von 16.00 bis 17.00 Uhr |
samstags | von 10.00 bis 16.00 Uhr |
Winter-Öffnungszeiten vom 1. Dezember bis 31. März
montags | von 16.00 bis 18.00 Uhr |
mittwochs | von 15.00 bis 17.00 Uhr |
samstags | von 10.00 bis 13.00 Uhr |
Befüllung Grüncontainer in Affeln (Parkplatz am Schützen-/Sportplatz) vom 01. April bis 30. November:
werktags von 07.00 bis 20.00 Uhr
In Affeln im Winter keine Annahme!
Kontakte: