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Fischereischein

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Neuer digitaler Fischereischein in Nordrhein-Westfalen
Stand: 02. Juli 2026

Seit dem 3. Juli 2026 ist der Fischereischein digital

Mit der Modernisierung des Fischereirechts können Fischereischeine und Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe künftig auch digital genutzt werden. Die Beantragung ist online oder bei Ihrer örtlich zuständigen Stadt bzw. Gemeinde möglich.

Wichtig: Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.

Was ändert sich?

  • Fischereischeine werden künftig auf Lebenszeit ausgestellt.
  • Die Fischereiabgabe wird künftig getrennt vom Fischereischein entrichtet (für 1 oder 5 Kalenderjahre).
  • Fischereischein und Nachweis der Fischereiabgabe können digital, als Ausdruck oder als Scheckkarte genutzt werden.
  • Bei der Fischereiausübung ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis) mitzuführen.

Beantragung digitaler Fischerei-Dokumente

Fischereischein

  • Umtausch eines vor dem 1. Juli 2026 ausgestellten Fischereischeins: ausschließlich bei Ihrer örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde.
  • Erstbeantragung nach neu bestandener Fischerprüfung ab Juli 2026: wahlweise online 

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe

Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist online 

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)

Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) er-teilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen.

Der Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) kann entweder online (nur für Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland) oder bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden.

Fischereischein mit Begleitung

Der Fischereischein mit Begleitung kann entweder online oder postalisch beim Landesamt 

Gebühren und Abgaben

Verwaltungsleistung

Online

Bei Stadt/Gemeinde

Fischereischein auf Lebenszeit

18,00 €

30,00 €

Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr (inkl. Gebühr)

14,00 € (10,00 € Abgabe + 4,00 € Gebühr)

22,00 € (10,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr)

Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre (inkl. Gebühr)

42,00 € (30,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr)

50,00 € (30,00 € Abgabe + 20,00 € Gebühr)

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein inkl. Fischereiabgabe)

20,00 €

32,00 €

Beim Landesamt online oder postalisch

Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit

30,00 €

Welche Unterlagen müssen beim Angeln mitgeführt werden?

Ab Juli 2026 sind mitzuführen:

  • Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
  • Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
  • amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis)
  • gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer

Jugendfischereischein entfällt

Der bisherige Jugendfischereischein wird abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln. Bei der Ausübung der Fischerei ist künftig ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Kinderpersonalausweis) oder Schülerausweis mitzuführen. Ein entsprechender Ausweis genügt zudem als Nachweis für den Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins.

Online-Antrag

Für die Online-Beantragung des Fischereischeins wird ein Nutzerkonto auf der digitalen Identitätsplattform BundID mit eID-Funktion des Personalausweises benötigt.

Für die Online-Beantragung eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe und des Ausländerfischereischeins reicht grundsätzlich auch ein einfacher BundID-Login (E-Mailadresse und Passwort). Die Bezahlung erfolgt online per Kreditkarte. Weitere Zahlungsmöglichkeiten sollen in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt werden.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu den neuen Verfahren, den Onlinediensten sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Internetseite der Leitstelle für das Fischereischeinwesen Nordrhein-Westfalen



Pfeil rechts orange Ordnungsbehördlicher Bereich
Stadt Neuenrade
Alte Burg 1
58809 Neuenrade

post@neuenrade.de
www.neuenrade.de

Pfeil rechts orange Ordnungsbehördlicher Bereich
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
 

Kontakte:

Frau Kräuter (Sachbearbeiterin)
02392/693-44
02392/693-70
E-Mail senden
Rathaus
Zimmer: 1
Frau Scheffler (Sachbearbeiterin)
02392/693-45
02392/693-70
E-Mail senden
Rathaus
Zimmer: 2

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Stadt Neuenrade

Alte Burg 1
58809 Neuenrade
Deutschland
Telefon:
02392 / 693 - 0
Fax:
02392 / 693 - 48
E-Mail:
post@neuenrade.de

Öffnungszeiten

Termine im Rathaus sind nur nach Vereinbarung möglich.

Bürgerinfocenter
Montag 8:00 - 12:15 Uhr - 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:15 Uhr - 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:15 Uhr - 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:15 Uhr - 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag  8:00 - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten der einzelnen Ämter

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