Ordnungsbehördliche Bestattung

Gem. § 8 Bestattungsgesetz ist das hiesige Ordnungsamt für die Veranlassung der Bestattung und Übernahme der Kosten zuständig, wenn Angehörige nicht vorhanden sind oder rechtzeitig ermittelt werden können.

Es handelt sich um eine Aufgabe der Ordnungsbehörde im Rahmen der Gefahrenabwehr.



Stadt Neuenrade
Alte Burg 1
58809 Neuenrade


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Dienstag:
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