Gewerbezentralregisterauskunft

Im Gewerbezentralregister werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst.
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister werden u.a. benötigt, wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gewerbe ausüben wollen.

Als natürliche Person müssen Sie für die Beantragung mit Hauptwohnsitz in Neuenrade gemeldet sein und hier im Gewerberegister geführt werden. 
Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Neuenrade haben und hier im Gewerberegister geführt werden.

Für die Beantragung ist der Personalausweis erforderlich, bei juristischen Personen der Handelsregisterauszug.

Persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 Euro. 


Stadt Neuenrade
Alte Burg 1
58809 Neuenrade


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr