Anordnung zur Verkehrsbeschilderung von Arbeitsvorhaben (Baustellenanordnungen)

Für Arbeiten an öffentlichen Flächen ist eine verkehrliche Anordnung nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich, die auf der Grundlage der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen basiert.

Erlaubniserteilung erfolgt durch

das Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid.

Die Stadt Neuenrade gibt lediglich eine Stellungnahme ab und hält die Anträge vor.


Notwendige Unterlagen:

-Regelplan nach der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen


Rechtsgrundlagen:

-StVO



Stadt Neuenrade
Alte Burg 1
58809 Neuenrade


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr