Bauantrag

Die Errichtung baulicher Anlagen bedarf fast immer einer Baugenehmigung.

Zuständige Baugenehmigungsbehörde ist der Märkische Kreis.

Die Bauaufsicht des Märkischen Kreises bietet den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Neuenrade regelmäßig eine Sprechstunde zur Bauberatung im Rathaus:

Wo: Rathaus der Stadt Neuenrade, Bauamt, Zimmer 48 (Altbau, 2. OG)

Termine für diese Sprechstunde können vorab mit Friederike Schwartpaul, Tel. 0 23 92 / 6 93 76, E-Mail: f.schwartpaul@neuenrade.de vereinbart werden.

Informationen zu den einzelnen Genehmigungsverfahren finden Sie:

 Bauantrag/Baugenehmigungsverfahren Externer Link - Neues Fenster

 Baugenehmigungsverfahren für Garagen und Carports Externer Link - Neues Fenster

Wohnbauvorhaben in Gebieten, für die es einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt, können gegebenenfalls im sogenannten Gehnemigungsfreistellungsverfahren nach § 63 Bauordnung NRW bei der Stadt Neuenrade in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden. Dies gilt auch für Garagen und Carports in Bebauungsplangebieten. 

Alle weiteren Bauanträge sind beim

Märkischen Kreis
- Amt für Planen und Bauen-
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

einzureichen.

Zur Beschleunigung des Verfahrens sollten Sie folgendes tun:

  • bei Anträgen eine Ausfertigung an die Stadt Neuenrade und alle weiteren Ausfertigungen an den Märkischen Kreis abgeben bzw. übersenden. Es empfiehlt sich, bereits im Anschreiben an den Märkischen Kreis darauf hinzuweisen, dass der Stadt Neuenrade bereits eine Ausfertigung vorliegt. Die Unterlagen können auch in digitaler Form eingereicht werden.
  • immer gleichzeitig mit den Bauvorlagen den Antrag auf Kanalanschluss anfügen -mit den entsprechenden Anlagen bei den Stadtwerken Neuenrade einreichen
  • sollten durch die Baumschutzsatzung der Stadt Neuenrade geschützte Bäume betroffen sein, rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen (gem. Baumschutzsatzung).

Wichtige Dokumente:



Stadt Neuenrade
Alte Burg 1
58809 Neuenrade


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr