Baumschutzsatzung

Für die Überwachung des gesetzlichen Schutzes von Bäumen, Hecken und Gehölzen ist der Märkische Kreis als untere Landschaftsbehörde zuständig.

Informationen finden Sie  hier. Externer Link - Neues Fenster

In der Stadt Neuenrade gibt es eine Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne, soweit diese nicht eine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung festsetzen.



Stadt Neuenrade
Alte Burg 1
58809 Neuenrade


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr