Kleinkläranlagen

Die Abwasserbeseitigungspflicht gilt auch für Bereiche, in denen das Abwasser nicht der städtischen Kanalisation zugeführt werden kann.

In diesen Außenbereichen werden die Abwässer unmittelbar auf den Grundstücken:

  • in vollbiologischen Kleinkläranlagen behandelt und in den Untergrund verrieselt,
  • in wasserdichten abflusslosen Gruben aufgefangen und abgefahren.

Die Entleerung erfolgt auf Anweisung der Wartungsfirma.

Der Betrieb einer Kleinkläranlage bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises.

Doppelpfeilrechts Satzung Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben



Stadtwerke Neuenrade
Bahnhofstraße 57
58809 Neuenrade


Hinweis zu den hier aufgeführten Öffnungszeiten:
Die Abteilung Steuern/Grundbesitzabgaben ist am Mittwochnachmittag geschlossen.

Öffnungszeiten Bring-/Wertstoffhof

Sommer-Öffnungszeiten vom 01. April bis 30. November 

   montags

von 16.00 bis 18.00 Uhr

   dienstags

 geschlossen

   mittwochs

von 15.00 bis 18.00 Uhr

   donnerstags

von 15.00 bis 17.00 Uhr

   freitags

von 15.00 bis 17.00 Uhr

   samstags

von 10.00 bis 16.00 Uhr

Winter-Öffnungszeiten vom 01. Dezember bis 31. März

montags

von 16.00 bis 18.00 Uhr

mittwochs

von 15.00 bis 17.00 Uhr               

samstags

von 10.00 bis 13.00 Uhr


Befüllung Grüncontainer in Affeln (Parkplatz am Schützen-/Sportplatz) vom 01. April bis 30. November:
werktags    von 07.00 bis 20.00 Uhr


In Affeln im Winter keine Annahme!