Hundesteuer

Der Hundehalter ist verpflichtet, alle Hunde innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung oder des Zuzugs zur Hundesteuer anzumelden beziehungsweise bei Abgabe oder Umzug abzumelden.

Die Hundesteuer beträgt zurzeit jährlich:

Beim Halten eines Hundes

84,00 €

Beim Halten von zwei Hunden

108,00 € pro Hund

Beim Halten von drei und mehr Hunden

132,00 € pro Hund

Beim Halten eines gefährlichen Hundes/mehrerer gefährlicher Hunde

150,00 € pro Hund


Grundlage für die Steuerfestsetzung ist die Hundesteuersatzung der Stadt Neuenrade in der zurzeit gültigen Fassung.

Die Hundesteuersatzung sieht eine Steuerermäßigung für Jagd- und Wachhunde vor sowie eine Steuerbefreiung für Blindenhunde u.a. Sonderfälle.

Die Formulare für die Hundesteueranmeldung Externer Link - Neues Fenster oder Hundesteuerabmeldung Externer Link - Neues Fenster können Sie ausdrucken und ausgefüllt bei den Stadtwerken oder der Stadt Neuenrade wieder einreichen.

Bei Fragen zu Zahlungsein- und -ausgängen wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse Neuenrade.



Stadtwerke Neuenrade
Bahnhofstraße 57
58809 Neuenrade


Hinweis zu den hier aufgeführten Öffnungszeiten:
Die Abteilung Steuern/Grundbesitzabgaben ist am Mittwochnachmittag geschlossen.

Öffnungszeiten Bring-/Wertstoffhof

Sommer-Öffnungszeiten vom 01. April bis 30. November 

   montags

von 16.00 bis 18.00 Uhr

   dienstags

 geschlossen

   mittwochs

von 15.00 bis 18.00 Uhr

   donnerstags

von 15.00 bis 17.00 Uhr

   freitags

von 15.00 bis 17.00 Uhr

   samstags

von 10.00 bis 16.00 Uhr

Winter-Öffnungszeiten vom 01. Dezember bis 31. März

montags

von 16.00 bis 18.00 Uhr

mittwochs

von 15.00 bis 17.00 Uhr               

samstags

von 10.00 bis 13.00 Uhr


Befüllung Grüncontainer in Affeln (Parkplatz am Schützen-/Sportplatz) vom 01. April bis 30. November:
werktags    von 07.00 bis 20.00 Uhr


In Affeln im Winter keine Annahme!