Gewerbeauskunft (Auskunft aus dem Gewerberegister)

Für eine Auskunft muss ein nachweisbar berechtigtes Interesse bestehen, da das Gewerberegister nicht öffentlich zugänglich ist.


Erforderliche Unterlagen:

  • Schriftliche Anfrage mit sämtlichen Daten zum Gewerbetreibenden.

Rechtsgrundlagen:

  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55c GewO

Kosten:

  • Gewerbeauskunft 20 €
  • Negativauskunft   10 €


Stadt Neuenrade
Alte Burg 1
58809 Neuenrade


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr