Bauakte - Einsichtnahme

Die Einsicht in eine Bauakte ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Einsicht in die Bauakten wird aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nur der Eigentümerin / dem Eigentümer gewährt. Ansonsten bedarf es bei weiteren Personen der Vorlage einer entsprechenden Bevollmächtigung der Eigentümerin / des Eigentümers.



Stadt Neuenrade
Alte Burg 1
58809 Neuenrade


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr