Vaterschaftsanerkennung

Sie kann zu einem Kind oder zu erwartendem Kind (prenatale Anerkennung) einer nicht verheirateten Mutter anerkannt werden, sofern nicht bereits ein Vater durch Anerkennung oder gerichtliche Feststellung festgestellt worden ist.

Zum Kind einer verheirateten Mutter kann die Vaterschaft nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages anerkannt werden.

Die Zustimmung der Mutter ist in jedem Fall erforderlich.

Anschließend erfolgt eine Beischreibung zum Geburtenbuch des Kindes.

Die Beurkundung kann im Standesamt des Wohnsitzes des Vaters oder der Mutter erfolgen.

Ist Neuenrade Wohnsitz, so setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt zunächst telefonisch in Verbindung.



Standesamt
Alte Burg 1
58809 Neuenrade
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
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Mittwoch:
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