Sie befinden sich hier:

Grundsicherung

Bürgerinnen und Bürger ( auch innerhalb von Einrichtungen ), deren Einkommen und Vermögen nicht aussreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe sicherzustellen und

  • die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

haben Anspruch auf diese Leistungen.

Für genauere Informationen und Antragstellung wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.



Stadt Neuenrade
Alte Burg 1
58809 Neuenrade