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Spendenbescheinigung

Geld- oder Sachzuwendungen an die Stadt Neuenrade zugunsten öffentlicher und gemeinnütziger Einrichtungen der Stadt Neuenrade können gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.

Hierzu stellt die Kämmerei nach Zahlungseingang eine Spendenbescheinigung an den Spender/Einzahler aus.

Ebenso werden Spendenbescheinigungen für erhaltene Spenden zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen in Neuenrade ausgestellt, die die Stadt Neuenrade zur Weiterleitung an entsprechende Einrichtungen erhalten hat.

Diese Spendenbescheinigung kann beim Finanzamt vorgelegt und genutzt werden, um steuermindernd zu wirken.



Stadt Neuenrade
Alte Burg 1
58809 Neuenrade


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
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Mittwoch:
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Donnerstag:
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Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr