Anliegerbeiträge

Anliegerbeiträge werden bei straßenbaulichen Verbesserungs- und/oder Erneuerungsmaßnahmen an bestehenden Straßen erhoben. Die Festsetzung erfolgt nach dem Kommunalabgabengesetz.

Bei der Wiederherstellung einer Verkehrsfläche sind durch den Anlieger die entstandenen Kosten zu einem im Gesetz definierten Anteil mit zu tragen.



Stadt Neuenrade
Alte Burg 1
58809 Neuenrade


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
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Mittwoch:
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Donnerstag:
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Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr