Wassergebühren

Die Wassergebühren im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neuenrade teilen sich in Grund- und Verbrauchsgebühr.

Die Verbrauchsgebühr richtet sich nach dem aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz entnommenen Frischwasser in m³. Die Gebühr wird als Vorauszahlung erhoben und am Jahresende spitz abgerechnet. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach dem Vorjahresverbrauch.

Für einen installierten Wasserzähler wird eine monatliche Grundgebühr, die je nach Größe des Wassermessers variiert, erhoben.

Die Verbrauchsgebühr und die Grundgebühr werden mit dem verminderten Umsatzsteuer-Satz von z. Zt. 7 % in Rechnung gestellt.

Doppelpfeilrechts  Aktuelle Gebührenübersicht



Stadtwerke Neuenrade
Bahnhofstraße 57
58809 Neuenrade


Hinweis zu den hier aufgeführten Öffnungszeiten:
Die Abteilung Steuern/Grundbesitzabgaben ist am Mittwochnachmittag geschlossen.

Öffnungszeiten Bring-/Wertstoffhof

Sommer-Öffnungszeiten vom 01. April bis 30. November 

   montags

von 16.00 bis 18.00 Uhr

   dienstags

 geschlossen

   mittwochs

von 15.00 bis 18.00 Uhr

   donnerstags

von 15.00 bis 17.00 Uhr

   freitags

von 15.00 bis 17.00 Uhr

   samstags

von 10.00 bis 16.00 Uhr

Winter-Öffnungszeiten vom 01. Dezember bis 31. März

montags

von 16.00 bis 18.00 Uhr

mittwochs

von 15.00 bis 17.00 Uhr               

samstags

von 10.00 bis 13.00 Uhr


Befüllung Grüncontainer in Affeln (Parkplatz am Schützen-/Sportplatz) vom 01. April bis 30. November:
werktags    von 07.00 bis 20.00 Uhr


In Affeln im Winter keine Annahme!