Abfallbeseitigungsgebühren

Abfallgebühren

Die Gebühren für Rest- und Bioabfall richten sich nach der jeweiligen Größe der zur Verfügung gestellten Abfallbehälter.

Lt. Abfallsatzung beträgt das Mindestvolumen beim Restmüll 10 Liter je Woche und Einwohner und beim Bioabfall 8 Liter je Woche und Einwohner. Jede Veränderung der auf dem Grundstück wohnenden Personenzahl (Hauptwohnsitz) ist unverzüglich anzugeben.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Abfuhr der Restmüllbehälter vierwöchentlich und die Abfuhr der Bioabfallbehälter zweiwöchentlich erfolgt.

Behälterveränderungen während des laufenden Jahres werden jeweils zum ersten Tage des Folgemonats gebührenmäßig berücksichtigt.

Für die Abfuhr von Papier, Pappe und Leichtfraktion (gelber Sack, gelbe Tonne) wird keine gesonderte Gebühr erhoben. Eine Grundgebühr wird seit 2017 nicht mehr erhoben.



Stadtwerke Neuenrade
Bahnhofstraße 57
58809 Neuenrade


Hinweis zu den hier aufgeführten Öffnungszeiten:
Die Abteilung Steuern/Grundbesitzabgaben ist am Mittwochnachmittag geschlossen.

Öffnungszeiten Bring-/Wertstoffhof

Sommer-Öffnungszeiten vom 01. April bis 30. November 

   montags

von 16.00 bis 18.00 Uhr

   dienstags

 geschlossen

   mittwochs

von 15.00 bis 18.00 Uhr

   donnerstags

von 15.00 bis 17.00 Uhr

   freitags

von 15.00 bis 17.00 Uhr

   samstags

von 10.00 bis 16.00 Uhr

Winter-Öffnungszeiten vom 01. Dezember bis 31. März

montags

von 16.00 bis 18.00 Uhr

mittwochs

von 15.00 bis 17.00 Uhr               

samstags

von 10.00 bis 13.00 Uhr


Befüllung Grüncontainer in Affeln (Parkplatz am Schützen-/Sportplatz) vom 01. April bis 30. November:
werktags    von 07.00 bis 20.00 Uhr


In Affeln im Winter keine Annahme!