Grundbesitzabgaben

Zu den Grundbesitzabgaben zählen Grundsteuern, Kanalbenutzungsgebühren, Abfallbeseitigungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren und das Wassergeld . Bei Eigentumswechseln kann eine unterjährige Abrechnung erfolgen.

Die Abrechnung schließt alle Abgaben, die für das Grundstück festgesetzt werden, mit ein.

Eine Abrechnung erfolgt immer zum 01. eines Monats.

Der Vordruck muss von beiden Parteien unterschrieben vorgelegt werden. Für die Abrechnung steht Ihnen folgender Vordruck zur Verfügung:

- Eigentumswechsel 

INFORMATIONEN ZUM GRUNDBESITZABGABENBESCHEID 2025



Stadtwerke Neuenrade
Bahnhofstraße 57
58809 Neuenrade


Hinweis zu den hier aufgeführten Öffnungszeiten:
Die Abteilung Steuern/Grundbesitzabgaben ist am Mittwochnachmittag geschlossen.

Öffnungszeiten Bring-/Wertstoffhof

Sommer-Öffnungszeiten vom 01. April bis 30. November 

   montags

von 16.00 bis 18.00 Uhr

   dienstags

 geschlossen

   mittwochs

von 15.00 bis 18.00 Uhr

   donnerstags

von 15.00 bis 17.00 Uhr

   freitags

von 15.00 bis 17.00 Uhr

   samstags

von 10.00 bis 16.00 Uhr

Winter-Öffnungszeiten vom 01. Dezember bis 31. März

montags

von 16.00 bis 18.00 Uhr

mittwochs

von 15.00 bis 17.00 Uhr               

samstags

von 10.00 bis 13.00 Uhr


Befüllung Grüncontainer in Affeln (Parkplatz am Schützen-/Sportplatz) vom 01. April bis 30. November:
werktags    von 07.00 bis 20.00 Uhr


In Affeln im Winter keine Annahme!