Vergnügungssteuer

Der Vergnügungssteuer unterliegen die Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte in den Gaststätten und Spielhallen sowie alle Tanzveranstaltungen gewerblicher Art.

Für die Aufsteller der Geräte bzw. die Veranstalter der Tanzveranstaltungen besteht Anmeldepflicht. Vordrucke zur Anmeldung einer Veranstaltung und Steueranmeldungen finden Sie hier:
                                                      Spielgeräte
                                                Tanzveranstaltung
        Bitte ausdrucken, ausfüllen und an die Stadt Neuenrade schicken.

Zurzeit gelten folgende Steuersätze (monatlich):

Spielhallen oder ähnliche Unternehmen

Apparate mit Gewinnmöglichkeit                   6,0 % des Spieleinsatzes

sonstige Apparate                                          35,00 €

Gastwirtschaften oder sonstigen Orten

Apparate mit Gewinnmöglichkeit                    6,0 % des Spieleinsatzes

sonstige Apparate                                           25,00 €

in Spielhallen, Gastwirtschaften und an sonstigen Orten

bei Apparaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben                                                                       500,00 €.

Die Festsetzung der Vergnügungssteuer erfolgt aufgrund der Vergnügungssteuersatzung  der Stadt Neuenrade in der zurzeit gültigen Fassung.

Bei Fragen zu Zahlungsein- und –ausgängen wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse Neuenrade.



Stadtwerke Neuenrade
Bahnhofstraße 57
58809 Neuenrade


Hinweis zu den hier aufgeführten Öffnungszeiten:
Die Abteilung Steuern/Grundbesitzabgaben ist am Mittwochnachmittag geschlossen.

Öffnungszeiten Bring-/Wertstoffhof

Sommer-Öffnungszeiten vom 01. April bis 30. November 

   montags

von 16.00 bis 18.00 Uhr

   dienstags

 geschlossen

   mittwochs

von 15.00 bis 18.00 Uhr

   donnerstags

von 15.00 bis 17.00 Uhr

   freitags

von 15.00 bis 17.00 Uhr

   samstags

von 10.00 bis 16.00 Uhr

Winter-Öffnungszeiten vom 01. Dezember bis 31. März

montags

von 16.00 bis 18.00 Uhr

mittwochs

von 15.00 bis 17.00 Uhr               

samstags

von 10.00 bis 13.00 Uhr


Befüllung Grüncontainer in Affeln (Parkplatz am Schützen-/Sportplatz) vom 01. April bis 30. November:
werktags    von 07.00 bis 20.00 Uhr


In Affeln im Winter keine Annahme!